Inhalt7 Abschnitte
- Ist dein Kundenstamm als Versicherungsmakler ein eigenständiges Wirtschaftsgut?
- Wie unterscheidet sich der Kundenstamm eines Versicherungsmaklers vom Firmenwert?
- Wie läuft die Abschreibung beim Kauf eines Maklerbestands?
- Wie lange darfst du als Versicherungsmakler deinen Kundenstamm abschreiben?
- Was gilt umsatzsteuerlich bei der Übertragung eines Maklerbestands?
- Wie solltest du als Versicherungsmakler deinen Kaufvertrag steuerlich gestalten?
- FAQ
Dein Kundenstamm ist wahrscheinlich der wertvollste Vermögensgegenstand deines Maklerunternehmens. Kaufst oder verkaufst du einen Maklerbestand, entscheidet die steuerlich saubere Behandlung des Kundenstamms darüber, ob stille Reserven gehoben und die Steuerbelastung planbar gestaltet werden können.
Einen konkret erworbenen Kundenstamm kannst du typischerweise über fünf bis acht Jahre abschreiben, einen allgemeinen Firmenwert über 15 Jahre. Entscheidend ist, ob dein Kundenstamm konkret und rechtlich eigenständig übertragen wird. Beim Share Deal gelten die erworbenen Anteile als nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter.
Ist dein Kundenstamm als Versicherungsmakler ein eigenständiges Wirtschaftsgut?
Nach deutschem Handelsrecht ist ein entgeltlich erworbener Kundenstamm als immaterieller Vermögensgegenstand des Anlagevermögens zu klassifizieren, sofern er eindeutig separierbar ist und eine eigene Verkehrsfähigkeit besitzt, etwa durch den Kauf eines Bestandes. Die Aktivierung erfolgt zu Anschaffungskosten, ein selbst geschaffener, im eigenen Unternehmen gewachsener Kundenstamm darf handelsrechtlich dagegen nicht aktiviert werden.
Steuerrechtlich unterscheidet die Finanzrechtsprechung zwischen dem Kundenstamm als geschäftswertbildendem Faktor, also einer unselbständigen Komponente des Firmenwerts, und dem Kundenstamm als selbständigem immateriellen Wirtschaftsgut, das separat übertragbar und damit eigenständig abschreibbar ist, etwa in Form konkreter Kundenlisten. Ein entgeltlich erworbener Kundenstamm kann unter bestimmten Voraussetzungen als eigenständiges immaterielles Einzelwirtschaftsgut gelten und über seine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Wie unterscheidet sich der Kundenstamm eines Versicherungsmaklers vom Firmenwert?
Der Geschäfts- oder Firmenwert ist der Mehrwert eines Unternehmens über den Substanzwert der einzelnen Wirtschaftsgüter hinaus, etwa durch Ruf, Organisation, Standortvorteile oder Mitarbeiterqualifikation. Er ist nicht separat veräußerbar, sondern nur im Rahmen der Unternehmensübertragung, und wird steuerlich planmäßig über 15 Jahre abgeschrieben.
Die Finanzgerichtsbarkeit hat mehrfach entschieden, dass dein Kundenstamm unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur geschäftswertbildender Faktor, sondern ein eigenständig bewertbares immaterielles Wirtschaftsgut sein kann. Zugleich bleibt er in vielen Fällen geschäftswertbildender Faktor des Firmenwerts, wenn er nicht separat übertragen werden kann und lediglich in der Gesamtkaufpreisbemessung mitschwingt. Entscheidend für die Abschreibung ist deshalb, ob dein Kundenstamm konkret und rechtlich eigenständig übertragen wird oder nur als Teil des allgemeinen Firmenwerts im Unternehmenskauf enthalten ist.
Entscheidend für die Abschreibung ist deshalb, ob dein Kundenstamm konkret und rechtlich eigenständig übertragen wird oder nur als Teil des allgemeinen Firmenwerts im Unternehmenskauf enthalten ist.
Wie läuft die Abschreibung beim Kauf eines Maklerbestands?
Beim Asset Deal verkauft ein Makler nicht die Gesellschaftsanteile, sondern einzelne Wirtschaftsgüter, insbesondere den Maklerbestand beziehungsweise Kundenstamm. Für dich als Erwerber hat das den Vorteil, dass die erworbenen Vermögensgegenstände, einschließlich des Kundenstamms, steuerlich abgeschrieben werden können, während beim Anteilskauf, dem Share Deal, die erworbenen Anteile als nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter gelten.
Verkaufst du dein Betriebsvermögen als Einzelunternehmer oder deine Anteile an einer Personengesellschaft, wird das steuerrechtlich wie ein Asset Deal behandelt, der Erwerber kann den Kundenstamm dann aktivieren und abschreiben. Erwirbt ein Käufer dagegen lediglich Anteile an einer Kapitalgesellschaft, also einer Makler-GmbH, können diese Anteile steuerlich nicht abgeschrieben werden, da sie nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter sind, der im Anteilspreis enthaltene Kundenstamm ist damit steuerlich nicht direkt abschreibbar.
Wie lange darfst du als Versicherungsmakler deinen Kundenstamm abschreiben?
Fachliteratur und Praxisberichte nennen typischerweise eine Abschreibungsdauer von fünf bis acht Jahren für einen konkret erworbenen Kundenstamm, während ein allgemeiner Firmenwert steuerlich über 15 Jahre abzuschreiben ist. Die konkrete Nutzungsdauer hängt davon ab, wie lange mit einer wirtschaftlich relevanten Nutzung des Kundenstamms gerechnet werden kann, abhängig von Bestandsdauer, Kündigungsquoten und Stabilität der Kundenbeziehungen.
Abschreibungs-Rechner
Wie viel kannst du pro Jahr abschreiben?
Abschreibung pro Jahr
15.000 € bis 24.000 €
als eigenständiger Kundenstamm über 8 bis 5 Jahre
- Kundenstamm über 5 Jahre
- 24.000 € / Jahr
- Kundenstamm über 8 Jahre
- 15.000 € / Jahr
- Als Firmenwert über 15 Jahre
- 8.000 € / Jahr
Unverbindliche Modellrechnung. Lineare Abschreibung mit den Nutzungsdauern aus diesem Ratgeber: ein konkret erworbener Kundenstamm typischerweise über fünf bis acht Jahre, ein allgemeiner Firmenwert über 15 Jahre. Welche Dauer bei dir gilt, hängt vom Kaufvertrag ab — keine Steuerberatung.
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Der Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer als fünf Jahre ist möglich, erfordert aber belastbare Daten, etwa starke Bestandsabgänge nach der Übernahme.
Was gilt umsatzsteuerlich bei der Übertragung eines Maklerbestands?
Die Übertragung eines Kundenstamms, etwa beim Bestandsverkauf eines Maklers, wird umsatzsteuerlich als sonstige Leistung qualifiziert, nicht als Lieferung von Gegenständen. Das Bundesfinanzministerium stellt klar, dass die Übertragung immaterieller Wirtschaftsgüter wie Firmenwert und Kundenstamm als sonstige Leistung im Sinne des § 3 Abs. 9 UStG zu behandeln ist.
Veräußerst du nur einen Teil deines Kundenstamms, liegt keine Geschäftsveräußerung im Ganzen vor, die Teilveräußerung ist dann grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Bei kleineren Maklern kann die Kleinunternehmerregelung Einsparungen bringen: Liegt der umsatzsteuerpflichtige Vorjahresumsatz unter 17.500 Euro und der voraussichtliche Umsatz des laufenden Jahres unter 50.000 Euro, kann die Umsatzsteuer auf den Verkauf des Kundenstamms vermieden werden, insbesondere wenn am 1. Januar des betreffenden Jahres die Veräußerung noch nicht geplant war.
Wie solltest du als Versicherungsmakler deinen Kaufvertrag steuerlich gestalten?
Aus den dargestellten Rechtsgrundlagen ergeben sich für dich als Versicherungsmakler folgende praxisnahe Empfehlungen:
Kaufvertrag steuerlich richtig gestalten
0 von 6FAQ
Kann ich einen selbst aufgebauten Kundenstamm steuerlich abschreiben?
Nein. Ein selbst geschaffener Kundenstamm darf steuerlich und regelmäßig auch handelsrechtlich nicht aktiviert werden, Aufwendungen für Kundenakquise sind sofort als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Wie lange darf ich einen gekauften Kundenstamm abschreiben?
Typischerweise fünf bis acht Jahre, abhängig von Branche und Stabilität der Kundenbeziehungen. Der allgemeine Firmenwert wird dagegen über 15 Jahre abgeschrieben.
Was ist der Unterschied zwischen Asset Deal und Share Deal?
Beim Asset Deal kaufst du einzelne Wirtschaftsgüter wie den Kundenstamm und kannst sie abschreiben. Beim Share Deal kaufst du Gesellschaftsanteile, die als nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter gelten und steuerlich nicht abschreibbar sind.
Muss ich beim Bestandskauf Umsatzsteuer zahlen?
Grundsätzlich ja, die Übertragung gilt als sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 UStG. Bei kleineren Maklern kann die Kleinunternehmerregelung die Umsatzsteuer vermeiden, wenn bestimmte Umsatzgrenzen unterschritten werden.
Wie weise ich eine kürzere Nutzungsdauer als fünf Jahre nach?
Dafür brauchst du belastbare Daten, etwa starke Bestandsabgänge nach der Übernahme, die eine schnellere wirtschaftliche Entwertung des Kundenstamms plausibel belegen.
Was passiert, wenn im Kaufvertrag kein Kaufpreisanteil für den Kundenstamm ausgewiesen ist?
Dann muss der Betrag geschätzt werden, die Differenz zwischen Kaufpreis und Substanzwert gilt als Firmenwert, wovon ein Teil als abschreibbarer Kundenstamm qualifiziert werden kann, wenn sich das belegen lässt.
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