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Abschreibung von Kundenstamm beim Versicherungsmakler

Ein gekaufter Kundenstamm lässt sich als Versicherungsmakler über 5 bis 8 Jahre abschreiben, der Firmenwert über 15 Jahre. Erfahre, worauf es steuerlich ankommt.

Uwe Lätsch

Veröffentlicht am

August 22, 2026

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Inhalt

Dein Kundenstamm ist wahrscheinlich der wertvollste Vermögensgegenstand deines Maklerunternehmens. Kaufst oder verkaufst du einen Maklerbestand, entscheidet die steuerlich saubere Behandlung des Kundenstamms darüber, ob stille Reserven gehoben und die Steuerbelastung planbar gestaltet werden können.

Ist dein Kundenstamm als Versicherungsmakler ein eigenständiges Wirtschaftsgut?

Nach deutschem Handelsrecht ist ein entgeltlich erworbener Kundenstamm als immaterieller Vermögensgegenstand des Anlagevermögens zu klassifizieren, sofern er eindeutig separierbar ist und eine eigene Verkehrsfähigkeit besitzt, etwa durch den Kauf eines Bestandes. Die Aktivierung erfolgt zu Anschaffungskosten, ein selbst geschaffener, im eigenen Unternehmen gewachsener Kundenstamm darf handelsrechtlich dagegen nicht aktiviert werden.

Steuerrechtlich unterscheidet die Finanzrechtsprechung zwischen dem Kundenstamm als geschäftswertbildendem Faktor, also einer unselbständigen Komponente des Firmenwerts, und dem Kundenstamm als selbständigem immateriellen Wirtschaftsgut, das separat übertragbar und damit eigenständig abschreibbar ist, etwa in Form konkreter Kundenlisten. Ein entgeltlich erworbener Kundenstamm kann unter bestimmten Voraussetzungen als eigenständiges immaterielles Einzelwirtschaftsgut gelten und über seine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

Wie unterscheidet sich der Kundenstamm eines Versicherungsmaklers vom Firmenwert?

Der Geschäfts- oder Firmenwert ist der Mehrwert eines Unternehmens über den Substanzwert der einzelnen Wirtschaftsgüter hinaus, etwa durch Ruf, Organisation, Standortvorteile oder Mitarbeiterqualifikation. Er ist nicht separat veräußerbar, sondern nur im Rahmen der Unternehmensübertragung, und wird steuerlich planmäßig über 15 Jahre abgeschrieben.

Die Finanzgerichtsbarkeit hat mehrfach entschieden, dass dein Kundenstamm unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur geschäftswertbildender Faktor, sondern ein eigenständig bewertbares immaterielles Wirtschaftsgut sein kann. Zugleich bleibt er in vielen Fällen geschäftswertbildender Faktor des Firmenwerts, wenn er nicht separat übertragen werden kann und lediglich in der Gesamtkaufpreisbemessung mitschwingt. Entscheidend für die Abschreibung ist deshalb, ob dein Kundenstamm konkret und rechtlich eigenständig übertragen wird oder nur als Teil des allgemeinen Firmenwerts im Unternehmenskauf enthalten ist.

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Wie läuft die Abschreibung beim Kauf eines Maklerbestands?

Beim Asset Deal verkauft ein Makler nicht die Gesellschaftsanteile, sondern einzelne Wirtschaftsgüter, insbesondere den Maklerbestand beziehungsweise Kundenstamm. Für dich als Erwerber hat das den Vorteil, dass die erworbenen Vermögensgegenstände, einschließlich des Kundenstamms, steuerlich abgeschrieben werden können, während beim Anteilskauf, dem Share Deal, die erworbenen Anteile als nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter gelten.

Verkaufst du dein Betriebsvermögen als Einzelunternehmer oder deine Anteile an einer Personengesellschaft, wird das steuerrechtlich wie ein Asset Deal behandelt, der Erwerber kann den Kundenstamm dann aktivieren und abschreiben. Erwirbt ein Käufer dagegen lediglich Anteile an einer Kapitalgesellschaft, also einer Makler-GmbH, können diese Anteile steuerlich nicht abgeschrieben werden, da sie nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter sind, der im Anteilspreis enthaltene Kundenstamm ist damit steuerlich nicht direkt abschreibbar.

Wie lange darfst du als Versicherungsmakler deinen Kundenstamm abschreiben?

Fachliteratur und Praxisberichte nennen typischerweise eine Abschreibungsdauer von fünf bis acht Jahren für einen konkret erworbenen Kundenstamm, während ein allgemeiner Firmenwert steuerlich über 15 Jahre abzuschreiben ist. Die konkrete Nutzungsdauer hängt davon ab, wie lange mit einer wirtschaftlich relevanten Nutzung des Kundenstamms gerechnet werden kann, abhängig von Bestandsdauer, Kündigungsquoten und Stabilität der Kundenbeziehungen.

Bei gemischten Kaufverträgen, etwa materiellem Anlagevermögen plus Kundenstamm, muss der Kaufpreis aufgeteilt werden: Eine explizite Ausweisung eines Kaufpreisanteils "Kundenstamm" im Vertrag erleichtert die separate Aktivierung und schnellere Abschreibung. Fehlt eine Aufteilung, muss geschätzt werden, die Differenz zwischen Kaufpreis und Substanzwert gilt dann als Firmenwert, ein Teil davon kann als abschreibbarer Kundenstamm über fünf bis acht Jahre qualifiziert werden, der Rest als Firmenwert über 15 Jahre.

Der Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer als fünf Jahre ist möglich, erfordert aber belastbare Daten, etwa starke Bestandsabgänge nach der Übernahme.

Was gilt umsatzsteuerlich bei der Übertragung eines Maklerbestands?

Die Übertragung eines Kundenstamms, etwa beim Bestandsverkauf eines Maklers, wird umsatzsteuerlich als sonstige Leistung qualifiziert, nicht als Lieferung von Gegenständen. Das Bundesfinanzministerium stellt klar, dass die Übertragung immaterieller Wirtschaftsgüter wie Firmenwert und Kundenstamm als sonstige Leistung im Sinne des § 3 Abs. 9 UStG zu behandeln ist.

Veräußerst du nur einen Teil deines Kundenstamms, liegt keine Geschäftsveräußerung im Ganzen vor, die Teilveräußerung ist dann grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Bei kleineren Maklern kann die Kleinunternehmerregelung Einsparungen bringen: Liegt der umsatzsteuerpflichtige Vorjahresumsatz unter 17.500 Euro und der voraussichtliche Umsatz des laufenden Jahres unter 50.000 Euro, kann die Umsatzsteuer auf den Verkauf des Kundenstamms vermieden werden, insbesondere wenn am 1. Januar des betreffenden Jahres die Veräußerung noch nicht geplant war.

Wie solltest du als Versicherungsmakler deinen Kaufvertrag steuerlich gestalten?

Aus den dargestellten Rechtsgrundlagen ergeben sich für dich als Versicherungsmakler folgende praxisnahe Empfehlungen:

  • Bezeichne den Kundenstamm im Kaufvertrag ausdrücklich als eigenen Kaufgegenstand und weise seinen Wert separat aus, das erleichtert die Aktivierung und Abschreibung über fünf bis acht Jahre gegenüber dem Finanzamt
  • Trenne materielle Vermögenswerte wie Mobiliar und IT sauber von immateriellen Werten wie Kundenstamm oder Markenrechten, den Restbetrag ordnest du dem Firmenwert mit Abschreibung über 15 Jahre zu
  • Bevorzuge bei Unternehmensnachfolge und Bestandserwerb den Asset Deal, um dir als Erwerber die Abschreibungsmöglichkeit auf Kundenstamm und andere Wirtschaftsgüter zu eröffnen, Share Deals bieten diesen Vorteil nicht
  • Dokumentiere bereits bei Erwerb eine plausible Prognose zur Nutzungsdauer des Kundenstamms und untermauere sie später durch die tatsächliche Bestandsentwicklung
  • Prüfe, ob die Kleinunternehmerregelung anwendbar ist, um Umsatzsteuerbelastung beim Verkauf zu vermeiden
  • Dokumentiere Bewertungsmethoden wie den Customer Lifetime Value oder das Ertragswertverfahren sauber, um die angesetzte Aktivsumme gegenüber Prüfern zu rechtfertigen

FAQ

Kann ich einen selbst aufgebauten Kundenstamm steuerlich abschreiben?

Nein. Ein selbst geschaffener Kundenstamm darf steuerlich und regelmäßig auch handelsrechtlich nicht aktiviert werden, Aufwendungen für Kundenakquise sind sofort als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Wie lange darf ich einen gekauften Kundenstamm abschreiben?

Typischerweise fünf bis acht Jahre, abhängig von Branche und Stabilität der Kundenbeziehungen. Der allgemeine Firmenwert wird dagegen über 15 Jahre abgeschrieben.

Was ist der Unterschied zwischen Asset Deal und Share Deal?

Beim Asset Deal kaufst du einzelne Wirtschaftsgüter wie den Kundenstamm und kannst sie abschreiben. Beim Share Deal kaufst du Gesellschaftsanteile, die als nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter gelten und steuerlich nicht abschreibbar sind.

Muss ich beim Bestandskauf Umsatzsteuer zahlen?

Grundsätzlich ja, die Übertragung gilt als sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 UStG. Bei kleineren Maklern kann die Kleinunternehmerregelung die Umsatzsteuer vermeiden, wenn bestimmte Umsatzgrenzen unterschritten werden.

Wie weise ich eine kürzere Nutzungsdauer als fünf Jahre nach?

Dafür brauchst du belastbare Daten, etwa starke Bestandsabgänge nach der Übernahme, die eine schnellere wirtschaftliche Entwertung des Kundenstamms plausibel belegen.

Was passiert, wenn im Kaufvertrag kein Kaufpreisanteil für den Kundenstamm ausgewiesen ist?

Dann muss der Betrag geschätzt werden, die Differenz zwischen Kaufpreis und Substanzwert gilt als Firmenwert, wovon ein Teil als abschreibbarer Kundenstamm qualifiziert werden kann, wenn sich das belegen lässt.

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Uwe Lätsch

Geschäftsführer von Vinlivt

Uwe Lätsch entwickelte über zehn Jahre lang digitale Produkte bei FinTechs und InsurTechs, unter anderem bei CHECK24. Im Jahr 2022 gründete er gemeinsam mit Dariusz Borowski Vinlivt, um passende Beratungsanlässe automatisch und DSGVO-konform zu erkennen. Im Ratgeber teilt er seine Erfahrungen aus Fintech und digitaler Finanzberatung.

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