Wann darf ein Kunde auf die Beratungsdokumentation verzichten?
Seit dem 19. Juni 2026 gilt § 356a BGB, der neue Widerrufsbutton. Erfahre, ob du als Versicherungsmakler betroffen bist und was auf deiner Website stehen muss.

Uwe
Veröffentlicht am
September 5, 2026

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Seit dem 19. Juni 2026 gilt mit § 356a BGB eine neue Pflicht zum elektronischen Widerrufsbutton, und sie betrifft unter bestimmten Voraussetzungen auch Versicherungsmakler. Wir zeigen dir, wann du betroffen bist und was konkret auf deiner Website stehen muss.
Was regelt der neue § 356a BGB genau?
§ 356a BGB verpflichtet Unternehmer, die Verbrauchern den Abschluss von Fernabsatzverträgen über eine Online-Benutzeroberfläche ermöglichen, zur Bereitstellung einer elektronischen Widerrufsfunktion. Die Regelung wurde durch das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts eingeführt, veröffentlicht am 5. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt, und ist seit dem 19. Juni 2026 in Kraft.
Unter einer Online-Benutzeroberfläche versteht das Gesetz jede Software, darunter Websites oder Teile davon sowie Anwendungen einschließlich Mobil-Apps. Die Schaltfläche muss klar beschriftet sein, etwa mit "Vertrag widerrufen" oder "Widerruf bestätigen", hervorgehoben platziert, leicht zugänglich und während der gesamten Widerrufsfrist ständig verfügbar sein. Dein Widerrufsrecht selbst wird durch das Gesetz nicht ausgeweitet, nur der Weg, es auszuüben, wird standardisiert und vereinfacht.
Bist du als Versicherungsmakler von der Pflicht betroffen?
Nur unter bestimmten Voraussetzungen. Betroffen bist du, wenn du Verbrauchern ermöglichst, einen Vertrag ausschließlich durch Betätigung einer Schaltfläche auf deiner Website oder in einer App abzuschließen, etwa über ein Online-Portal, ein Webformular oder eine digitale Antragsstrecke. Auch selbstständige Einzelmakler können von der Pflicht betroffen sein, die Unternehmensgröße spielt keine Rolle.
Kommt dein Vertrag dagegen durch E-Mail-Austausch, Telefonat oder WhatsApp zustande, besteht zwar weiterhin ein gesetzliches Widerrufsrecht deines Kunden nach § 312g BGB, aber keine Pflicht zur Bereitstellung eines elektronischen Widerrufsbuttons. Ausgenommen sind zudem Fernabsatzverträge, für die von vornherein kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, der abschließende Katalog dazu findet sich in § 312g BGB.
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Wie fügt sich der Widerrufsbutton in bestehende Button-Pflichten ein?
Systematisch als dritter Baustein einer bereits bekannten Reihe. Nach dem Bestellbutton aus § 312j BGB, der seit Jahren für Online-Käufe gilt, und dem Kündigungsbutton aus § 312k BGB für Dauerschuldverhältnisse, folgt mit § 356a BGB nun konsequent auch für den Widerruf eine standardisierte, elektronische Lösung.
Besonders relevant für Makler ist dabei die Rechtsprechung zum Bestellbutton: Der BGH hat im Oktober 2025 entschieden, dass bei einem online über eine Schaltfläche geschlossenen Maklervertrag der Verbraucher vor Vertragsschluss zwingend über seine Zahlungspflicht informiert werden muss. Die Schaltfläche zum Vertragsabschluss ist dabei gemäß § 312j Abs. 3 BGB gut lesbar mit nichts anderem als den Worten "zahlungspflichtig bestellen" zu beschriften, fehlt diese exakte Formulierung, ist der Maklervertrag nichtig.
Wie solltest du den Button auf deiner Website gestalten?
Klar getrennt von anderen Funktionen und eindeutig beschriftet. Bietest du auf derselben Seite sowohl eine Widerrufs- als auch eine andere Funktion, etwa eine Kündigungsschaltfläche, an, muss dein Kunde ohne Nachdenken erkennen können, welche Schaltfläche er für welchen Zweck braucht. Eine gemeinsame, unspezifische Schaltfläche mit einer Beschriftung wie "Vertrag beenden" erfüllt die gesetzlichen Vorgaben nicht, weil beide Regelungen eine eindeutige Beschriftung verlangen.
Diese Punkte solltest du bei der technischen Umsetzung beachten:
- Verwende die vom Gesetz vorgegebene, eindeutige Beschriftung wie "Vertrag widerrufen" oder "Widerruf bestätigen"
- Platziere die Schaltfläche hervorgehoben und leicht auffindbar, nicht versteckt in Untermenüs
- Stelle die Funktion während der gesamten Widerrufsfrist ständig verfügbar
- Trenne den Widerrufsbutton optisch und funktional klar von einer eventuell vorhandenen Kündigungsschaltfläche
- Prüfe bei jedem digital abgeschlossenen Vertrag, ob er tatsächlich ausschließlich über eine Online-Benutzeroberfläche zustande kommt
Was passiert, wenn du keinen Widerrufsbutton bereitstellst?
Anders als bei der Kündigungsschaltfläche nach § 312k BGB, die ihre eigene Rechtsfolge bei Verstößen im Gesetzestext trägt, enthält § 356a BGB selbst keine ausdrücklich geregelte Sanktion für einen Verstoß. In der rechtlichen Diskussion wird deshalb kontrovers erörtert, welche konkreten Konsequenzen ein fehlender Widerrufsbutton nach sich zieht, klar ist aber, dass du als betroffener Makler das Risiko einer Abmahnung oder eines erleichterten, formlosen Widerrufs durch deinen Kunden eingehst.
Da die Regelung erst seit Juni 2026 in Kraft ist, entwickelt sich die konkrete Rechtsprechung dazu gerade erst, du solltest die weitere Entwicklung deshalb aufmerksam verfolgen und im Zweifel lieber frühzeitig als zu spät handeln.
FAQ
Seit wann gilt der Widerrufsbutton nach § 356a BGB?
Seit dem 19. Juni 2026, eingeführt durch das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts vom 5. Februar 2026.
Muss ich als Versicherungsmakler einen Widerrufsbutton anbieten?
Nur wenn du Verbrauchern ermöglichst, einen Vertrag ausschließlich über eine Online-Benutzeroberfläche, etwa eine Website oder App, per Schaltfläche abzuschließen. Verträge per E-Mail, Telefon oder WhatsApp sind nicht betroffen.
Wie muss der Widerrufsbutton beschriftet sein?
Klar und eindeutig, das Gesetz nennt als Beispiele "Vertrag widerrufen" oder "Widerruf bestätigen", eine unspezifische gemeinsame Beschriftung mit anderen Funktionen reicht nicht aus.
Was hat der BGH zum Maklervertrag über eine Online-Schaltfläche entschieden?
Dass die Schaltfläche zum Vertragsabschluss nach § 312j Abs. 3 BGB exakt mit "zahlungspflichtig bestellen" beschriftet sein muss, sonst ist der online geschlossene Maklervertrag nichtig.
Gilt die Widerrufsbutton-Pflicht auch für selbstständige Einzelmakler?
Ja, die Unternehmensgröße spielt für die Pflicht keine Rolle, auch Einzelunternehmer können betroffen sein, wenn sie online über eine Schaltfläche Verträge abschließen lassen.
Was passiert, wenn ich keinen Widerrufsbutton bereitstelle?
Das Gesetz selbst regelt keine ausdrückliche Sanktion, du gehst aber das Risiko von Abmahnungen und eines erleichterten Widerrufs durch deine Kunden ein.
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