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Bestandsübertragung als Versicherungsmakler: So funktioniert's

Bei einer Bestandsübertragung musst du deine Kunden über die Datenweitergabe informieren. Erfahre, welche Frist, Rechtsgrundlage und Schritte dafür gelten.

Uwe

Veröffentlicht am

August 2, 2026

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Inhalt

Bei einer Bestandsübertragung gibst du personenbezogene Kundendaten an den Erwerber weiter, dafür brauchst du eine tragfähige datenschutzrechtliche Grundlage. Eine aufsichtsrechtliche Genehmigung wie bei Versicherern ist dagegen nicht nötig.

Was bedeutet eine Bestandsübertragung rechtlich für dich?

Anders als die Bestandsübertragung zwischen Versicherungsunternehmen nach § 73 VAG braucht deine Bestandsübertragung als Makler keine Genehmigung der BaFin, weil du selbst kein Versicherungsgeschäft im Sinne des § 1 VAG betreibst.

Rechtlich überträgst du dabei nicht abgerechnete Courtageansprüche sowie die zugrunde liegenden Kundenbeziehungen, verbunden mit der Weitergabe personenbezogener Kundendaten an den Erwerber.

Welche datenschutzrechtliche Grundlage brauchst du für die Datenweitergabe?

Deine Bestandsübertragung ist untrennbar mit der Übermittlung personenbezogener Kundendaten verbunden, ohne diese Datenweitergabe kann der Käufer die übernommenen Kundenbeziehungen faktisch nicht bedienen.

Eine solche Datenübermittlung ist datenschutzrechtlich nur unter zwei alternativen Voraussetzungen zulässig: entweder aufgrund einer gesetzlichen Erlaubnisnorm oder aufgrund einer wirksamen Einwilligung der betroffenen Kunden. Verstößt du gegen diese Vorgaben, ist dein Übertragungsvertrag im Ergebnis nichtig nach § 134 BGB.

In der Praxis wird die Datenweitergabe meist über die Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO legitimiert, sofern schutzwürdige Interessen deiner Kunden nicht überwiegen.

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Musst du jeden Kunden einzeln um Einwilligung bitten?

Nein, nicht zwingend. Fachanwälte stellen klar: Mit der Übertragung eines Bestands begehst du als übertragender Makler im Regelfall keine strafbare Handlung, sofern der Prozess korrekt durchgeführt wird.

Behauptungen von Versicherern, es sei stets eine explizite Einwilligungserklärung oder eine neue Maklervollmacht jedes einzelnen Kunden erforderlich, werden in der Fachliteratur als überzogene, teils taktisch motivierte Erschwernis eingeordnet.

Wie informierst du deine Kunden über die Bestandsübergabe?

Unabhängig von der gewählten Rechtsgrundlage musst du betroffene Kunden nach DSGVO-Grundsätzen über die geplante Datenweitergabe informieren und auf ihr Widerspruchsrecht hinweisen, sofern die Übertragung nicht ohnehin im eindeutig berechtigten Interesse des Kunden selbst erfolgt, etwa weil du deine Tätigkeit ganz einstellst.

In der Marktpraxis hat sich dazu ein zweistufiges Verfahren etabliert: Du informierst sämtliche Kunden schriftlich über die geplante Bestandsübergabe und die damit verbundene Datenweitergabe, verbunden mit einer Widerspruchsfrist von in der Praxis üblicherweise 14 Tagen. Erst nach Ablauf dieser Frist meldest du die verbleibenden, nicht widersprechenden Kunden zur Übertragung an die jeweiligen Versicherungsgesellschaften.

Gibt es standardisierte Formulare für die Einwilligung?

Ja. Um die immer wiederkehrenden Streitfragen zwischen Versicherern, Maklern und Maklerpools zu entschärfen, wurden branchenweit standardisierte, ausfüllbare PDF-Einwilligungserklärungen entwickelt.

Sie decken das Gros der wiederkehrenden Datenverarbeitungsvorgänge zwischen Versicherern, Versicherungsmaklern, deren Untervermittlern, Maklerpools und Intermediären ab. Das erleichtert dir vor allem bei mehreren Gesellschaftsanbindungen den administrativen Aufwand bei größeren Bestandsübertragungen erheblich.

Was passiert bei einem Widerspruch deiner Kunden?

Widersprechen zum Beispiel 8 von 200 übertragenen Kunden fristgerecht der Datenweitergabe, können sie dennoch weiterhin von dir als bisherigem Makler betreut werden oder zu einem völlig anderen Vermittler wechseln. Der Käufer erhält für sie keine Courtage- und Betreuungsrechte.

Lehnt eine Versicherungsgesellschaft die automatische Gesamtbestandsübertragung im Einzelfall ab, etwa bei sehr kleinen Restbeständen, bleibt dem übernehmenden Makler im Regelfall nur der Weg über eine gesonderte, vom Kunden unterschriebene Maklervollmacht, um die Betreuung formal abzusichern.

Wie läuft die Bestandsübertragung nach dem Tod eines Maklers ab?

Kommt eine gesetzliche Rechtsnachfolge in Betracht und erlöschen die Verträge aufgrund einer Nachfolgeklausel nicht automatisch, ist datenschutzrechtlich vergleichsweise wenig zu regeln, weil das Gesetz die Rechtsnachfolge bereits vorsieht.

In den deutlich häufigeren Fällen werden jedoch die courtagepflichtigen Versicherungsverträge im Rahmen eines vertraglichen Asset Deals an einen Erwerber weitergegeben. Das ist datenschutzrechtlich immer eigenständig zu regeln.

Wie läuft der Übertragungsprozess Schritt für Schritt ab?

Nach Abschluss des Kaufvertrags folgt die eigentliche operative Übertragungsphase, die sich in der Praxis in sechs Schritten bewährt.

So läuft sie ab:

  • Du versendest ein Informationsschreiben an alle betroffenen Kunden über die Bestandsübergabe und die damit verbundene Datenweitergabe
  • Die gesetzlich vorgesehene Widerspruchsfrist läuft ab, in der Praxis üblicherweise 14 Tage
  • Du meldest die verbleibenden, nicht widersprechenden Kunden an die jeweiligen Versicherungsgesellschaften
  • Die Versicherungsgesellschaften führen eine Gesamtbestandsübertragung auf die Vermittlernummer des Käufers durch, was den administrativen Aufwand für beide Seiten reduziert
  • Lehnt eine Gesellschaft die Übertragung im Einzelfall ab, etwa bei Kleinstbeständen, holst du eine gesonderte Maklervollmacht direkt vom Kunden ein
  • Ab Wirksamkeit der Übertragung werden die laufenden Courtagen direkt an den Käufer ausgezahlt

Wie funktioniert die Übertragung bei einer Anbindung an einen Maklerpool?

Bist du über einen Maklerpool angebunden, existiert vielfach ein standardisiertes, mehrstufiges Formularverfahren. Zunächst holst du ein Formular zur Bestandsfreigabe beim bisherigen Pool oder der bisherigen Vermittlungsstelle ein, ergänzt um eine detaillierte Kundenliste mit Vertrags- oder Depotnummer, Namen, Anschrift und Geburtsdatum.

Für jede Gesellschaft oder Plattform ist üblicherweise ein eigenes Bestandsübertragungsformular erforderlich, das nach Prüfung durch die neue Vermittlungsstelle an die jeweilige Gesellschaft weitergeleitet wird. Verweigert der bisherige Pool die Freigabe, bleibt als Alternative die direkte Unterzeichnung der jeweiligen gesellschaftsspezifischen Übertragungsformulare durch die Kunden selbst.

Das gehört in dein Informationsschreiben an Kunden

  • Hinweis auf die geplante Bestandsübergabe
  • Erklärung der damit verbundenen Datenweitergabe
  • Hinweis auf das Widerspruchsrecht
  • Angabe der Widerspruchsfrist von üblicherweise 14 Tagen

FAQ

Brauchst du für eine Bestandsübertragung eine BaFin-Genehmigung?

Nein. Diese Pflicht gilt nur für Bestandsübertragungen zwischen Versicherungsunternehmen nach § 73 VAG, nicht für Makler.

Auf welcher Rechtsgrundlage darfst du Kundendaten weitergeben?

In der Praxis meist auf Basis des berechtigten Interesses nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, sofern schutzwürdige Interessen deiner Kunden nicht überwiegen.

Wie lange haben Kunden Zeit, der Datenweitergabe zu widersprechen?

In der Praxis üblicherweise 14 Tage ab Zugang des Informationsschreibens.

Was passiert mit Kunden, die der Übertragung widersprechen?

Sie bleiben beim bisherigen Makler oder wechseln zu einem anderen Vermittler, der Käufer erhält für sie keine Courtage- und Betreuungsrechte.

Brauchst du für jeden Kunden eine neue Maklervollmacht?

Im Regelfall nicht. Nur wenn eine Versicherungsgesellschaft die automatische Gesamtübertragung im Einzelfall ablehnt, ist eine gesonderte Vollmacht nötig.

Wie läuft die Übertragung bei einer Anbindung an einen Maklerpool ab?

Über ein standardisiertes Formularverfahren mit Bestandsfreigabe durch den bisherigen Pool und separaten Übertragungsformularen je Gesellschaft.

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Uwe
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