Wie viele Stunden Weiterbildung sind IDD-konform?
Als Versicherungsmakler brauchst du 15 Zeitstunden IDD-Weiterbildung pro Jahr. Erfahre, wie sich die Stunden auf dein Kalenderjahr verteilen.

Uwe
Veröffentlicht am
August 3, 2026

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15 Zeitstunden Weiterbildung pro Kalenderjahr sind für dich als Versicherungsmakler seit dem 23. Februar 2018 gesetzliche Pflicht. Die Vorgabe geht auf Art. 10 der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) zurück und ist national in § 34d Abs. 9 GewO verankert.
Worauf basiert die IDD-Weiterbildungspflicht rechtlich?
Die europäische IDD (Richtlinie (EU) 2016/97) verlangt in Art. 10, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Versicherungsvermittler und ihre Angestellten den Anforderungen ständiger beruflicher Schulung und Weiterbildung genügen, um ein angemessenes Leistungsniveau aufrechtzuerhalten. Das ist auf Basis von mindestens 15 Stunden beruflicher Schulung pro Jahr konkretisiert.
Versicherungsvermittler und ihre Angestellten müssen den Anforderungen ständiger beruflicher Schulung und Weiterbildung genügen, um ein angemessenes Leistungsniveau aufrechtzuerhalten.
Deutschland hat dies durch eine Änderung der Gewerbeordnung umgesetzt. § 34d Abs. 9 Satz 2 GewO ordnet die 15-Stunden-Pflicht als gesetzliche Zulassungsvoraussetzung für dich als Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter, Versicherungsberater oder Ausschließlichkeitsvertreter sowie für deine unmittelbar an Vermittlung oder Beratung mitwirkenden Beschäftigten an.
Für Angestellte von Versicherungsunternehmen, die unmittelbar oder maßgeblich am Vertrieb beteiligt sind, gilt eine parallele Regelung in § 48 Abs. 2 VAG. Konkretisiert wird die Pflicht durch § 7 VersVermV, die insbesondere den anerkennungsfähigen Themenkatalog in Anlage 1 VersVermV festlegt.
Aufsichtsbehörde für die Einhaltung sind bei ungebundenen Vermittlern und Beratern die zuständigen IHKs. Bei gebundenen Vermittlern erfolgt die Kontrolle über die Versicherungsunternehmen selbst, mittelbar überwacht durch die BaFin. Eine Pflicht zur regelmäßigen, unaufgeforderten Erklärung gegenüber der Erlaubnisbehörde besteht im Regelfall nicht, die IHK kann deine Nachweise aber jederzeit anfordern und führt stichprobenhafte Kontrollen durch.
Wie viele Stunden Weiterbildung musst du pro Kalenderjahr nachweisen?
Der IDD-konforme Mindestumfang beträgt 15 Zeitstunden à 60 Minuten je Kalenderjahr. Das gilt branchenweit einheitlich und unabhängig von deiner Beschäftigungsart, also gleichermaßen für Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte.
Für die Praxis wichtig: Du kannst deine Stunden frei über das Kalenderjahr verteilen. Es gibt keine monatliche oder quartalsweise Mindestquote.
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Musst du bei einem unterjährigen Einstieg weniger Stunden nachweisen?
Nein. Beginnst du deine gewerbliche Tätigkeit zum Beispiel erst am 1. September eines Jahres, reduziert sich die Stundenzahl nach ganz herrschender Auffassung von IHK und BaFin nicht anteilig. Es gelten die vollen 15 Stunden für das restliche Kalenderjahr, unabhängig davon, wie viele Monate du die Tätigkeit im Jahr ausgeübt hast.
Gleiches gilt bei deiner Rückkehr aus Elternzeit oder nach längerer Krankheit. Auch hier bleibt es bei den vollen 15 Stunden für das jeweilige Kalenderjahr.
Zählt deine Tätigkeit in der Schadenbearbeitung zur Weiterbildungspflicht?
Das hängt von deiner jeweiligen Rolle ab. Bearbeitest du als Innendienstmitarbeiter Schadensfälle, musst du die vollen 15 Stunden nachweisen, sofern deine Tätigkeit Einfluss auf das Regulierungsergebnis hat, also eine Würdigung umfasst, ob ein Versicherungsfall vorliegt oder nicht.
Reine administrative Aufgaben ohne inhaltliche Entscheidungsbefugnis, etwa die Aktenablage, lösen die Pflicht dagegen nicht aus.
Welche Inhalte erkennt die IHK als Weiterbildung an?
Nicht jede Fortbildungsstunde zählt automatisch. Anerkennungsfähig sind nur Inhalte mit erkennbarem Bezug zur Versicherungsvermittlung oder -beratung, insbesondere die in Anlage 1 VersVermV aufgeführten Themenkomplexe wie Kundenberatung, sofern sie sich auf Versicherungsprodukte bezieht, rechtliche Grundlagen, Schadenregulierung und produktspezifische Sparten, etwa Transport-, Cyber- oder Warenkreditversicherung.
Nicht anerkannt werden dagegen reine Verkaufs- oder Motivationsseminare, allgemeine Soft-Skill-Trainings, betriebswirtschaftliche Unternehmerweiterbildungen oder Themen ohne Versicherungsbezug, etwa allgemeines Gesundheitsmanagement.
Bei gemischten Veranstaltungen wird nur der versicherungsfachliche Anteil angerechnet.
Welche Personengruppen unterliegen der vollen Weiterbildungspflicht?
Der Wortlaut des § 34d Abs. 9 Satz 2 GewO erfasst zwei Gruppen: dich als Gewerbetreibenden selbst, etwa als Versicherungsmakler, Versicherungsberater oder Ausschließlichkeitsvertreter, und deine unmittelbar bei Vermittlung oder Beratung mitwirkenden Beschäftigten. Ergänzend erfasst § 48 Abs. 2 VAG unmittelbar oder maßgeblich am Versicherungsvertrieb beteiligte Angestellte von Versicherungsunternehmen selbst.
Diese sieben Gruppen zeigen, wie sich der Umfang der Pflicht im Detail unterscheidet:
| Personengruppe | Umfang der Pflicht |
|---|---|
| Versicherungsmakler, -vertreter, Ausschließlichkeitsvertreter (§ 34d Abs. 1, 7 GewO) | 15 Zeitstunden pro Jahr |
| Versicherungsberater (§ 34d Abs. 2 GewO) | 15 Zeitstunden pro Jahr |
| Unmittelbar mitwirkende Angestellte (Beratung, Vermittlung, Schadenbearbeitung) | 15 Zeitstunden pro Jahr |
| Maßgeblich am Vertrieb beteiligte Angestellte von Versicherungsunternehmen (§ 48 Abs. 2 VAG) | 15 Zeitstunden pro Jahr |
| Produktakzessorische Vermittler mit Erlaubnisbefreiung (§ 34d Abs. 6 GewO) | Keine 15-Stunden-Pflicht, nur geeignete Maßnahmen |
| Annexvermittler ohne Erlaubnis (§ 34d Abs. 8 GewO) | Keine 15-Stunden-Pflicht |
| Reine Verwaltungskräfte ohne Vertriebsbezug (Buchhaltung, Personal) | Keine Weiterbildungspflicht nach GewO |
Auch ein Vertriebsleiter, der selbst keine Kundengespräche führt, aber die Vertriebstätigkeit eines Teams von Versicherungsmaklern fachlich verantwortet und steuert, fällt unter die Weiterbildungspflicht, weil er maßgeblich am Versicherungsvertrieb beteiligt ist. Reine administrative Führungskräfte ohne fachliche Vertriebsverantwortung, etwa in der HR-Leitung, sind dagegen ausgenommen.
Welche Ausnahmen von der Weiterbildungspflicht gibt es?
Von der Weiterbildungspflicht nach GewO ausgenommen sind produktakzessorische Versicherungsvermittler mit Erlaubnisbefreiung nach § 34d Abs. 6 GewO, etwa Reisebüros, die Reiseversicherungen als Nebenleistung vermitteln, sowie Annexvermittler ohne Erlaubnis nach § 34d Abs. 8 GewO. Auch Beschäftigte mit Aufgaben ohne Bezug zur Versicherungsvermittlung, etwa in Buchhaltung oder Personalabteilung, sind ausgenommen.
Ein Reisebüro, das Reiserücktrittsversicherungen als ergänzende Zusatzleistung zum Pauschalreiseverkauf anbietet, gilt so als Annexvermittler nach § 34d Abs. 8 Nr. 1 GewO. Es ist von der 15-Stunden-Pflicht und der IHK-Kontrolle befreit, solange die Vermittlungstätigkeit nebenberuflich und ergänzend zur Kerntätigkeit bleibt.
Diese Ausnahme bedeutet nicht, dass produktakzessorische Vermittler und Annexvermittler gar keine Fortbildung betreiben müssen. Sie unterliegen weiterhin der Pflicht zu geeigneten, ihrer Tätigkeit entsprechenden Maßnahmen, nur eben nicht der starren 15-Stunden-Vorgabe und nicht der IHK-Kontrolle.
Der Hintergrund dieser Differenzierung: Produktakzessorische Vermittler bieten nur ein geringes Versicherungsspektrum an und können die Risiken aufgrund ihrer Haupttätigkeit bereits gut einschätzen.
Wie unterscheidet sich die deutsche Regelung von Österreich?
Ein Sonderfall betrifft Österreich zum Vergleich. Dort gilt nach § 137b GewO ebenfalls eine 15-Stunden-Pflicht, allerdings als netto zu verstehende reine Vortragszeit ohne Pausen.
Für Gewerbeinhaber und Leitungsorgane müssen zudem 10 der 15 Stunden bei bestimmten unabhängigen Bildungsinstituten absolviert werden. In Deutschland existiert keine vergleichbare Vorgabe zu einer Netto-Vortragszeit oder einer zwingenden Institutsbindung.
Könnte die Weiterbildungspflicht künftig auch für 34f-Vermittler gelten?
Aktuell diskutiert die Branche eine mögliche Ausweitung einer vergleichbaren Weiterbildungspflicht auf Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO, die bislang nicht dem IDD-Regime unterliegen.
Ein entsprechendes System könnte künftig auch für 34f-Vermittler relevant werden. Das hätte insbesondere für dich Bedeutung, wenn du als Mehrfachagent eine kombinierte Vermittlererlaubnis nach § 34d und § 34f besitzt.
Musst du für deine IDD-Weiterbildung bezahlen?
Das Gesetz selbst macht keine Vorgabe zur Kostenfreiheit deiner Weiterbildung. Es regelt nur Umfang, Inhalt und Nachweispflicht.
In der Marktpraxis existiert dennoch ein breites Spektrum kostenfreier Angebote, weil Versicherungsunternehmen, Maklerpools und Branchenverbände ein hohes Eigeninteresse an gut informierten Vertriebspartnern haben.
Welche kostenfreien Kanäle stehen dir als Makler zur Verfügung?
Maklerpools wie die bca stellen ihren Verbundpartnern IDD-konforme Webinare, Video-Schulungen und teils auch Präsenzveranstaltungen kostenlos zur Verfügung. Der DEMV (Deutscher Excellence Makler Verbund) bietet seinen Mitgliedern dauerhaft kostenfreien Zugriff auf hochwertige, IDD-konforme Schulungen, auch im Rahmen eines Testzugangs.
Ähnlich äußert sich die PremiumAkademie: IDD-konforme Weiterbildungen kannst du bei Versicherungsunternehmen häufig kostenlos oder alternativ bei unabhängigen kommerziellen Anbietern buchen. Auch die Plattform "gut beraten" positioniert sich als zentrale, weitgehend kostenfreie Nachweis-Infrastruktur, über die zwei Arten von Nachweisen ausgestellt werden: einer für die Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderung und ein separates Qualitätszertifikat nach höheren Standards.
Bist du als selbstständiger Makler an mehrere Maklerpools angebunden, kannst du deine gesamten 15 Pflichtstunden realistischerweise ohne direkte Kosten erfüllen. Produktschulungen deiner angebundenen Versicherer zählen ebenso wie Pool-Webinare zu rechtlichen Neuerungen, etwa zur BU-Reform oder zu Beihilfe-Änderungen.
Wann lohnen sich kostenpflichtige Weiterbildungsangebote für dich?
Möchtest du zusätzlich höherwertige, zertifizierte Fortbildungen belegen, etwa Fachwirt-Module oder spezialisierte Sachkundekurse bei kommerziellen Akademien, musst du dafür in der Regel Kursgebühren einplanen.
Kommerzielle Bildungsanbieter wie die Akademie für Finanzberatung, die Haufe Akademie, die PremiumAkademie oder die DMA eLearning-Akademie bieten kostenpflichtige, oft gezielt auf Spezialthemen wie PKV, BKV, Altersvorsorge oder Regulatorik zugeschnittene Kurse mit Zertifikat an.
Bist du als spezialisierter PKV- oder BKV-Makler tätig, kann sich die Investition in solche Angebote lohnen. Sie ermöglichen dir eine tiefere fachliche Differenzierung als generische kostenlose Basisschulungen der Versicherer, gerade bei komplexen Themen wie der Beihilfeversicherung für Beamte oder der betrieblichen Krankenversicherung.
Wie lange musst du deine Weiterbildungsnachweise aufbewahren?
Unabhängig davon, ob deine Schulung kostenlos oder kostenpflichtig war, musst du den Teilnahmenachweis dokumentieren und fünf Jahre lang aufbewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres der Durchführung.
Die Nachweise musst du auf einem dauerhaften Datenträger in deinen Geschäftsräumen vorhalten, da die IHKs stichprobenhafte Kontrollen durchführen.
Welche Bußgelder drohen bei einem Verstoß gegen die Weiterbildungspflicht?
Verstöße gegen die Weiterbildungspflicht werden als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Die Bußgeldrahmen variieren je nach Quelle zwischen bis zu 3.000 Euro, insbesondere bei Nichtvorlage einer angeforderten Eigenerklärung, und bis zu 5.000 Euro bei materiellen Verstößen gegen die 15-Stunden-Pflicht selbst oder gegen die Aufbewahrungspflicht der Nachweise.
Bei wiederholten Verstößen kann darüber hinaus deine gewerberechtliche Zuverlässigkeit infrage gestellt und im Extremfall deine Gewerbeerlaubnis entzogen werden.
Es bestehen keine generellen Ausnahmen oder Befreiungen von der Pflicht. Auch bei einem unterjährigen Einstieg gilt für dich die volle Stundenzahl.
Was gilt für dich als Berater im PKV- oder BKV-Segment?
Bist du spezialisiert auf die private Krankenversicherung (PKV) oder die betriebliche Krankenversicherung (BKV), gelten allgemeine Themen wie Gesundheitsreformen, Beihilferecht oder BU-Produktentwicklungen im Regelfall als versicherungsfachlich anerkennungsfähig, sofern der Bezug zu deiner Vermittlungstätigkeit erkennbar bleibt.
Reine Marketing- oder Vertriebstechnik-Seminare zur Neukundengewinnung zählen dagegen nicht, selbst wenn sie im Versicherungsumfeld angeboten werden.
Angesichts der Diskussion um eine mögliche Ausweitung auf 34f-Vermittler lohnt sich für dich als Mehrfachqualifizierten mit 34d- und 34f-Erlaubnis eine vorausschauende Dokumentation deiner Fortbildungsstunden schon jetzt, damit du für künftige Regelungsänderungen gut vorbereitet bist.
Das gilt für dich als PKV- oder BKV-Spezialist
- Gesundheitsreformen, Beihilferecht und BU-Produktentwicklungen zählen, wenn der Bezug zur Vermittlung erkennbar bleibt
- Reine Marketing- oder Vertriebstechnik-Seminare zählen nicht, auch nicht im Versicherungsumfeld
- Dokumentiere deine Stunden vorausschauend, wenn du zusätzlich nach § 34f GewO tätig bist
- Bewahre alle Nachweise fünf Jahre auf einem dauerhaften Datenträger auf
FAQ
Reduziert sich die Stundenzahl bei einem Einstieg im laufenden Jahr?
Nein. Nach herrschender Auffassung von IHK und BaFin gelten die vollen 15 Stunden für das restliche Kalenderjahr, unabhängig vom Einstiegsdatum.
Zählen Verkaufsseminare als anerkannte Weiterbildung?
Nein. Reine Verkaufs- oder Motivationsseminare sowie allgemeine Soft-Skill-Trainings gelten nicht als anerkennungsfähig, auch wenn sie im Versicherungsumfeld stattfinden.
Musst du als Ausschließlichkeitsvertreter auch 15 Stunden nachweisen?
Ja. Die 15-Stunden-Pflicht gilt für Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter, Versicherungsberater und Ausschließlichkeitsvertreter gleichermaßen.
Sind Reisebüros mit Reiseversicherungen von der Pflicht befreit?
Ja, als Annexvermittler nach § 34d Abs. 8 GewO sind sie von der 15-Stunden-Pflicht und der IHK-Kontrolle befreit, solange die Vermittlung nebenberuflich zur Kerntätigkeit bleibt.
Ist die IDD-Weiterbildung für dich als Makler kostenlos?
Gesetzlich ist keine Kostenfreiheit vorgeschrieben. In der Praxis kannst du deine Pflichtstunden aber häufig über kostenfreie Angebote von Maklerpools, Verbänden und Versicherern abdecken.
Welche Bußgelder drohen bei einem Verstoß gegen die IDD-Weiterbildungspflicht?
Bis zu 3.000 Euro bei einer fehlenden Eigenerklärung gegenüber der IHK und bis zu 5.000 Euro bei materiellen Verstößen gegen die 15-Stunden- oder die Aufbewahrungspflicht.

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Uwe
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Uwe Lätsch entwickelte über zehn Jahre lang digitale Produkte bei FinTechs und InsurTechs, unter anderem bei CHECK24. Im Jahr 2022 gründete er gemeinsam mit Dariusz Borowski Vinlivt, um passende Beratungsanlässe automatisch und DSGVO-konform zu erkennen. Im Ratgeber teilt er seine Erfahrungen aus Fintech und digitaler Finanzberatung.
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