Wer muss IDD-Schulungen machen?
Nicht nur Versicherungsmakler unterliegen der IDD-Weiterbildungspflicht. Erfahre, welche Berufsgruppen 15 Stunden pro Jahr nachweisen müssen.

Uwe
Veröffentlicht am
August 1, 2026

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Nicht nur der selbstständige Versicherungsmakler unterliegt der IDD-Weiterbildungspflicht. Sie erfasst praktisch jede Person im Versicherungsvertrieb mit Kundenkontakt oder Entscheidungsbefugnis, vom Ausschließlichkeitsvertreter bis zum Vertriebsleiter.
Welchen Adressatenkreis erfasst die IDD-Weiterbildungspflicht?
Der Wortlaut des § 34d Abs. 9 Satz 2 GewO erfasst zwei Gruppen. Erstens die Gewerbetreibenden selbst, also Versicherungsmakler nach Abs. 1 Nr. 2, Versicherungsberater nach Abs. 2 und Ausschließlichkeitsvertreter nach Abs. 7 Nr. 1. Zweitens deren unmittelbar bei Vermittlung oder Beratung mitwirkende Beschäftigte.
Ergänzend erfasst § 48 Abs. 2 VAG unmittelbar oder maßgeblich am Versicherungsvertrieb beteiligte Angestellte von Versicherungsunternehmen selbst.
Welche Berufsgruppen zählen zu den Verpflichteten?
Laut Fachliteratur und IHK-Praxis reicht der Kreis der Verpflichteten deutlich über den klassischen Makler hinaus.
Diese Berufsgruppen zählen zu den Verpflichteten:
- Versicherungsmakler und selbstständige Vermittler nach § 34d Abs. 1 GewO
- Versicherungsberater nach § 34d Abs. 2 GewO, auch Honorarberater genannt
- Gebundene Vermittler und Ausschließlichkeitsvertreter nach § 34d Abs. 7 Nr. 1 GewO
- Angestellte mit unmittelbarem Kundenkontakt im Versicherungsvertrieb, einschließlich Bankfilialen und Strukturvertrieben
- Mitarbeitende in Vertragsverwaltung und Schadenbearbeitung, sofern die Tätigkeit Einfluss auf das Regulierungsergebnis hat
- Mitarbeitende in Maklerpools und Vertriebsorganisationen mit Beratungsfunktion
- Vertriebsleiter und Führungskräfte mit Aufsichtsaufgaben im Vertrieb
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Fällt auch ein Vertriebsleiter ohne eigenen Kundenkontakt unter die Pflicht?
Ja. Ein Vertriebsleiter, der selbst keine Kundengespräche führt, aber die Vertriebstätigkeit eines Teams von Versicherungsmaklern fachlich verantwortet und steuert, fällt nach gängiger Auslegung ebenfalls unter die Weiterbildungspflicht. Der Grund: Er ist maßgeblich am Versicherungsvertrieb beteiligt.
Reine administrative Führungskräfte ohne fachliche Vertriebsverantwortung, etwa in der HR-Leitung, sind dagegen ausgenommen.
Welche Ausnahmen von der Weiterbildungspflicht gibt es?
Explizit nicht der Weiterbildungspflicht nach GewO unterliegen produktakzessorische Versicherungsvermittler mit Erlaubnisbefreiung nach § 34d Abs. 6 GewO, etwa Reisebüros, die Reiseversicherungen als Nebenleistung vermitteln.
Auch Annexvermittler ohne Erlaubnis nach § 34d Abs. 8 GewO sind ausgenommen, ebenso wie Beschäftigte mit Aufgaben ohne Bezug zur Versicherungsvermittlung, etwa in der Buchhaltung oder Personalabteilung.
Müssen befreite Vermittler trotzdem irgendeine Fortbildung machen?
Ja. Die Ausnahme bedeutet nicht, dass produktakzessorische Vermittler und Annexvermittler gar keine Fortbildung betreiben müssen.
Sie unterliegen weiterhin der Pflicht zu geeigneten, ihrer Tätigkeit entsprechenden Maßnahmen, nur eben nicht der starren 15-Stunden-Vorgabe und nicht der IHK-Kontrolle.
Produktakzessorische Vermittler bieten nur ein geringes Versicherungsspektrum an und können die Risiken aufgrund ihrer Haupttätigkeit bereits gut einschätzen.
Ist ein Reisebüro mit Reiseversicherungen von der Pflicht befreit?
Ja. Ein Reisebüro, das Reiserücktrittsversicherungen als ergänzende Zusatzleistung zum Pauschalreiseverkauf anbietet, gilt als Annexvermittler nach § 34d Abs. 8 Nr. 1 GewO.
Es ist von der 15-Stunden-Pflicht und der IHK-Kontrolle befreit, solange die Vermittlungstätigkeit nebenberuflich und ergänzend zur Kerntätigkeit bleibt.
Welche Bußgelder drohen bei einem Verstoß gegen die Weiterbildungspflicht?
Verstöße gegen die Weiterbildungspflicht werden als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Die Bußgeldrahmen variieren je nach Quelle zwischen bis zu 3.000 Euro, insbesondere bei Nichtvorlage einer angeforderten Eigenerklärung, und bis zu 5.000 Euro bei materiellen Verstößen gegen die 15-Stunden-Pflicht selbst oder gegen die Aufbewahrungspflicht der Nachweise.
Bei wiederholten Verstößen kann darüber hinaus deine gewerberechtliche Zuverlässigkeit infrage gestellt und im Extremfall deine Gewerbeerlaubnis entzogen werden.
Es bestehen keine generellen Ausnahmen oder Befreiungen von der Pflicht. Auch bei einem unterjährigen Einstieg gilt die volle Stundenzahl.
So prüfst du, ob du oder deine Mitarbeiter betroffen sind
- Hat die Person Kundenkontakt oder Entscheidungsbefugnis im Vertrieb?
- Beeinflusst ihre Tätigkeit das Regulierungsergebnis bei Schäden?
- Handelt es sich um eine reine Verwaltungstätigkeit ohne Vertriebsbezug?
- Fällt die Vermittlung nur als Nebenleistung zu einem Hauptprodukt an?
FAQ
Muss ein Versicherungsberater auch 15 Stunden Weiterbildung nachweisen?
Ja. Versicherungsberater nach § 34d Abs. 2 GewO, auch Honorarberater genannt, unterliegen derselben 15-Stunden-Pflicht wie Versicherungsmakler.
Zählt ein Bankmitarbeiter mit Kundenkontakt zu den Verpflichteten?
Ja, sofern er im Versicherungsvertrieb unmittelbaren Kundenkontakt hat. Das gilt auch für Mitarbeitende in Bankfilialen und Strukturvertrieben.
Muss ein Vertriebsleiter ohne eigene Kundengespräche sich weiterbilden?
Ja, wenn er die Vertriebstätigkeit seines Teams fachlich verantwortet und steuert. Er gilt dann als maßgeblich am Versicherungsvertrieb beteiligt.
Sind Buchhaltungsmitarbeiter von der Weiterbildungspflicht betroffen?
Nein. Beschäftigte mit Aufgaben ohne Bezug zur Versicherungsvermittlung, etwa in Buchhaltung oder Personalabteilung, sind ausgenommen.
Brauchen Annexvermittler gar keine Weiterbildung?
Nein. Sie sind zwar von der starren 15-Stunden-Pflicht befreit, müssen aber weiterhin geeignete, ihrer Tätigkeit entsprechende Fortbildungsmaßnahmen ergreifen.
Welche Strafe droht bei einer nicht erfüllten Weiterbildungspflicht?
Bis zu 5.000 Euro Bußgeld bei materiellen Verstößen, bis zu 3.000 Euro bei einer fehlenden Eigenerklärung gegenüber der IHK. Bei wiederholten Verstößen kann zudem die Gewerbeerlaubnis gefährdet sein.

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Uwe
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Uwe Lätsch entwickelte über zehn Jahre lang digitale Produkte bei FinTechs und InsurTechs, unter anderem bei CHECK24. Im Jahr 2022 gründete er gemeinsam mit Dariusz Borowski Vinlivt, um passende Beratungsanlässe automatisch und DSGVO-konform zu erkennen. Im Ratgeber teilt er seine Erfahrungen aus Fintech und digitaler Finanzberatung.
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